In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) findet ihr die Regeln für eure Partnerschaft und euren Auftritt bei unseren Veranstaltungen: wie der Vertrag zustande kommt, was wir leisten, was wir von euch brauchen, und wie Zahlung, Stornierung und Haftung geregelt sind.
Be Brave gUG (haftungsbeschränkt)
c/o Factory Hammerbrooklyn
Stadtdeich 2–4, 20097 Hamburg
Geschäftsführer: Jan Henri Kalinowski
E-Mail: partner@chef-treff.de
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Be Brave gUG (haftungsbeschränkt) („wir“ oder „Veranstalter“) und Unternehmen und Organisationen, die bei unseren Veranstaltungen, insbesondere dem Future Leader Summit, als Partner oder Aussteller auftreten („ihr“ oder „Partner“).
1.2 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
1.3 Wir sind eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Bildung und Erziehung sowie die Volks- und Berufsbildung fördert.
1.4 Es gelten ausschließlich diese AGB. Eure eigenen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
2.1 Ihr erhaltet von uns ein individuelles Angebot mit euren Leistungen und Preisen. Der Vertrag kommt zustande, wenn ihr das Angebot unterzeichnet; eine elektronische Unterschrift genügt. Bis dahin ist eine Anfrage oder Anmeldung für beide Seiten unverbindlich.
2.2 Bedingungen oder Vorbehalte gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
2.3 Platz- und Positionswünsche berücksichtigen wir, so gut es geht, können sie aber nicht garantieren. Bei gleichen Wünschen entscheidet die Reihenfolge der Vertragsschlüsse.
2.4 Weitere Leistungen könnt ihr jederzeit mit einem weiteren Angebot nachbuchen; dafür gilt dasselbe Verfahren.
3.1 Welche Leistungen ihr bekommt, ergibt sich aus eurem Angebot. Je nach Buchung gehören dazu insbesondere:
3.2 Dauer, Ort und Ablauf der einzelnen Formate (z. B. Länge eines Speaking-Slots, Zeitfenster einer Company Tour, Bestuhlung und Technik einer Masterclass) richten sich nach dem Angebot und den Informationen im Partner-Portal. Moderation, Bühnentechnik und Bewerbungsprozess für Formate mit Teilnehmenden stellen wir, soweit im Angebot vorgesehen.
3.3 Wir dürfen Programm, Zeiten, Bühnen und Flächen anpassen, soweit es für die Veranstaltung nötig ist und euch zumutbar ist, insbesondere wenn der gebuchte Nutzen im Wesentlichen erhalten bleibt. Über wesentliche Änderungen informieren wir euch rechtzeitig.
3.4 Branding-Elemente, die ihr bei uns bucht, produzieren und installieren wir. Für Aktionen und Materialien, die ihr nicht über uns bucht, berechnen wir zusätzlichen Aufwand (z. B. Reinigung, Entsorgung) gesondert.
4.1 Für die Vorbereitung erhaltet ihr Zugang zu unserem Partner-Portal https://portal.chef-treff.de. Dort findet ihr eure Leistungen, eine Checkliste mit Fristen, das Wiki mit allen Informationen und – bei Messestand oder eigener Bühne – euren Summit Shop (§ 5.1). Die Zugänge sind persönlich; ihr könnt weitere Personen aus eurem Team einladen und seid für deren Nutzung verantwortlich.
4.2 Ihr liefert uns die Angaben und Dateien, die wir für euren Auftritt brauchen (z. B. Logo, Druckdaten, Texte, Personen für Formate und Stand), vollständig, in der im Portal beschriebenen Form und bis zu den dort genannten Fristen. Logos für unsere Website brauchen wir als SVG-Datei.
4.3 Liefert ihr verspätet oder unvollständig, können wir die betroffene Leistung nur noch eingeschränkt oder gar nicht erbringen, ohne dass sich die Vergütung mindert. Mehrkosten, die durch verspätete Lieferung entstehen (z. B. Expressproduktion), dürfen wir euch berechnen.
4.4 Ihr sichert zu, dass ihr an allen Inhalten, Logos, Bildern und Dateien, die ihr uns gebt, die nötigen Rechte habt, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte entstehen.
5.1 Partner mit Messestand oder eigener Bühne können im Summit Shop zusätzliche Leistungen bestellen (z. B. Mobiliar, Technik, Merchandise). Catering für eure Leute (z. B. Lunch-Pakete) können alle Partner über die Checkliste im Portal buchen.
5.2 Bestellungen im Shop könnt ihr bis zum Ende der jeweiligen Bestellphase ändern oder stornieren; mit dem Ende der Phase werden sie verbindlich. Die Phasen und Fristen stehen im Portal.
5.3 Für Bestellungen in der Nachbestellphase nach dem regulären Bestellschluss berechnen wir einen Zuschlag von 25 %, soweit eine Bestellung dann überhaupt noch möglich ist. Catering ist davon ausgenommen; dafür gilt die eigene Frist im Portal.
5.4 Die Preise für Shop- und Catering-Leistungen ergeben sich aus dem Portal zum Zeitpunkt der Bestellung, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
6.1 Es gelten die Preise aus dem Angebot zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Vergütung aus dem Angebot stellen wir mit Vertragsschluss in Rechnung. Zahlungsziel sind 30 Tage, bei Vertragsschluss weniger als drei Monate vor der Veranstaltung 14 Tage.
6.3 Rechnungen für Shop- und Catering-Bestellungen sind 7 Tage nach der Veranstaltung fällig.
6.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Zahlt ihr auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten und die gebuchte Leistung anderweitig vergeben; § 7.2 gilt dann entsprechend.
7.1 Ihr könnt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform erklärt werden.
7.2 Bei einem Rücktritt berechnen wir folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung:
7.3 Ihr dürft nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Können wir die frei gewordene Leistung anderweitig vergeben, rechnen wir den Erlös an.
Wir dürfen den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, insbesondere wenn
Der Anspruch auf die Vergütung bleibt in diesen Fällen nach Maßgabe von § 7.2 und § 7.3 bestehen.
9.1 Den Standbau übernehmen wir oder von uns beauftragte Dienstleister. Einen eigenen Standbau oder eigene Messebauer könnt ihr nur nach vorheriger Freigabe durch uns und den Veranstaltungsort einsetzen; die nötigen Genehmigungen holt ihr auf eigene Kosten ein.
9.2 Auf- und Abbau finden in den Zeiten statt, die wir euch im Portal mitteilen. Ein früherer Aufbau braucht unsere Freigabe; ein vorzeitiger Abbau während der Öffnungszeiten ist nicht erlaubt.
9.3 Haltet ihr die Auf- oder Abbauzeiten trotz Hinweis nicht ein, dürfen wir eine Vertragsstrafe von 10 % der Vergütung für die betroffene Fläche verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
9.4 Gegenstände, die nach dem Ende der Abbauzeit noch auf der Fläche sind, lagern wir auf eure Kosten und Gefahr ein.
9.5 Änderungen an der zugewiesenen Fläche oder Ausstattung brauchen unsere Freigabe. Technische Anschlüsse über den gebuchten Umfang hinaus bestellt ihr gesondert.
10.1 Ihr dürft eure Fläche oder Teile davon nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform Dritten überlassen (Mitaussteller). Für jeden Mitaussteller können zusätzliche Kosten anfallen.
10.2 Ihr haftet für eure Mitaussteller wie für euch selbst.
10.3 Bei Mitausstellern ohne Zustimmung dürfen wir die Fläche auf eure Kosten räumen lassen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
11.1 Bewerberdaten bei Formaten. Bei Formaten mit Teilnehmenden (z. B. Masterclass, Company Tour, Interview Tables, Side-Event) seht ihr im Portal die Bewerbungen für euer Format. Ihr dürft diese Daten ausschließlich für die Auswahl der Teilnehmenden und die Kontaktaufnahme zu diesem Format nutzen, nicht für Werbung, Newsletter oder eigene Talentpools, solange die Person nicht selbst zustimmt. Ihr verarbeitet die Daten als eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Euer Zugriff endet vier Wochen nach dem Summit; heruntergeladene Daten löscht ihr spätestens drei Monate nach dem Summit.
11.2 Lead-Scanning. In der Event-App erhaltet ihr beim Scannen eines Badges nur die Daten, die die Person dort freigegeben hat. Für deren Nutzung gilt § 11.1 entsprechend; eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
11.3 Personen ohne eigenes Konto. Tragt ihr im Portal Personen ein, die selbst kein Konto haben (z. B. euer Stand-Team, durchführende Personen, Teilnehmende eurer Gespräche), informiert ihr diese Personen über die Verarbeitung nach unserer Datenschutzerklärung. Tragt in Notizfeldern keine Kontaktdaten ein. Wir löschen diese Einträge spätestens 30 Tage nach dem Ende der Veranstaltung.
11.4 Euer Team. Ihr besetzt eure Fläche während der Öffnungszeiten mit ausreichend und qualifiziertem Personal. Die Tickets für euer Team erhaltet ihr wie im Angebot vereinbart; sie sind personengebunden.
11.5 Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, erklärt unsere Datenschutzerklärung unter https://chef-treff.de/datenschutzerklaerung.
12.1 Ihr räumt uns das einfache, unentgeltliche Recht ein, euren Namen und euer Logo im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu nutzen: auf unserer Website, in der Event-App, auf Beschilderung und Drucksachen, in sozialen Netzwerken und in der Berichterstattung, auch nach der Veranstaltung zur Dokumentation.
12.2 Ihr dürft mit eurer Teilnahme werben. Die Marken und Logos von ChefTreff und des Future Leader Summit nutzt ihr nur in der Form, die wir euch dafür bereitstellen.
12.3 Eure Werbung im Zusammenhang mit der Veranstaltung muss rechtmäßig sein und darf dem gemeinnützigen Zweck der Veranstaltung nicht widersprechen. Ihr stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus eurer Werbung entstehen.
12.4 Bei der Veranstaltung entstehen Foto- und Videoaufnahmen, auch von euren Ständen, Formaten und euren Leuten. Wir dürfen sie für Dokumentation, Berichterstattung und Werbung für künftige Veranstaltungen nutzen. Die Rechte der abgebildeten Personen nach der Datenschutzerklärung bleiben unberührt.
13.1 Ihr schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden ab und weist sie auf Verlangen nach.
13.2 Eure eigenen Gegenstände und Ausstellungsstücke versichert ihr selbst gegen Transport, Diebstahl und Beschädigung.
13.3 Ihr haftet für Schäden, die ihr, eure Mitarbeitenden, Mitaussteller oder von euch beauftragte Dritte schuldhaft verursachen, und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
14.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ihr regelmäßig vertrauen dürft. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.
14.3 Für eingebrachte Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.1 Können wir die Veranstaltung wegen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Naturkatastrophe, Pandemie, Krieg, Terror, behördliche Anordnung, Streik), nicht oder nicht wie geplant durchführen, dürfen wir sie absagen, verschieben oder in reduziertem Umfang durchführen.
15.2 Sagen wir die Veranstaltung ab, erstatten wir bereits gezahlte Beträge; wir dürfen davon Kosten abziehen, die für euch bereits nachweislich entstanden sind (z. B. produzierte Branding-Elemente). Verschieben wir sie oder führen wir sie in reduziertem Umfang durch, passen wir die Vergütung für Leistungen, die entfallen, anteilig an.
15.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eurer Reise-, Personal- oder Produktionskosten, bestehen in diesen Fällen nicht.
Mängel an unseren Leistungen meldet ihr uns bitte unverzüglich, spätestens bis zum Ende des ersten Veranstaltungstags, damit wir sie vor Ort beheben können. Später gemeldete Mängel, die bei rechtzeitiger Meldung hätten behoben werden können, begründen keine Minderung.
Für fällige Forderungen aus dem Vertrag haben wir ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den Gegenständen, die ihr auf die Veranstaltung bringt. Nach schriftlicher Ankündigung und angemessener Frist dürfen wir sie verwerten.
Eure Ansprüche gegen uns verjähren ein Jahr nach dem Ende der Veranstaltung. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
19.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
19.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026